Zitat von dolce im Beitrag #120Die Spieler der OAM-Sets auf Contrebombarde sind oft Berufsmusiker und u.a. auch Beta-Tester neuer OAM-Sets.
Ralph Looij (bei Contrebombarde "yolar"), der sehr viele Aufnahmen auf YT und Contrebombarde mit beiden Ottobeuren-Sets veröffentlicht hat, scheint jedenfalls kein Berufsmusiker zu sein. Aber wie auch immer, ich werde mir zuerst noch viele Klangbeispiele von diversen Sets verschiedener Anbieter anhören, bevor ich mich gegebenenfalls dem Maierschen Urteil stelle.
Zitat von Romanus im Beitrag #119Haben die alle brav eine Genehmigung dafür eingeholt oder haben sie´s einfach getan und es wird nicht verfolgt ? Nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
So lange alles in einem Rahmen ist, in dem das Set für dasteht gibt es ja kaum eine Motivation aktiv zu werden. Wer klagt schon gerne gegen eine eigene gute Referenz für seine Arbeit? Ich habe bei YouTube auch schon Aufnahmen von meinen Werke gefunden. Da käme ich im Traum nicht auf die Idee da jemanden Probleme zu machen. Zum einen ist es kostenlose Werbung, zum anderen auch Bestätigung für einen selbst. Würde jemand aber noch Werbung schalten oder es als sein Werk ausgeben, dann würde ich wohl anders denken
Wenn man ihn googlet, findet man keine beruflich-musikalischen Infos, wie man sie sonst bei allen hauptberuflichen Organisten findet. Hauptberufliche Organisten machen ihre Aufnahmen auch meist am "Dienstinstrument" in ihrer Kirche oder bei ihren Konzerten. Nicht dass er schlecht spielen würde, im Gegenteil, er spielt sogar ziemlich gut, aber er hat fast alle seine Orgelvideos zuhause an seiner privaten HW-Anlage aufgenommen. Ich nehme deshalb stark an, dass er ein Hobbyorganist ist, genau wissen kann ich es natürlich nicht, ich könnte ihn aber fragen.
" Unauthorized copying, lending, leasing, trading, duplication, resampling, reselling, hiring, sub-licence granting, uploading or downloading to a database, server or network or any other form of distribution of the Sample Set, Samples or recordings using the Sample Sets are strictly forbidden."
Wenn ich das richtig interpretiere, sind dann nicht auch hier Veröffentlichungen von Aufnahmen verboten, die mit diesen Samplesets erstellt wurden ? 🤔
Das heißt, ich werde auch bei Sonus Paradisi zunächst mal in aller Form um eine Genehmigung für die Veröffentlichung von Aufnahmen ansuchen müssen. Nun ja, solange diese nicht verweigert wird, habe ich ja auch kein Problem damit.