Zitat von Raphy im Beitrag #13Die Liedvorschläge habe ich den PDFs vom Amt für Kirchenmusik in Rottenburg entnommen, die dort freundlicherweise zum Download bereit gestellt werden.
D.h. aber nicht, dass du die Lieder einfach innerhalb einer App vertreiben darfst. Ich implementiere gerade eine eigene App, die auch Nummer plus Titel verwenden sollte. Lt. KI kann die Original-Nummer zusammen mit dem Titel schon eine Kopie aus einem geschützten Digital-Content darstellen, was eine Abmahnung zur Folge haben kann. Ich würde mir die schriftliche Erlaubnis des Verlages einholen, bei dem das Copyright liegt.
ich habe mir die Handreichungen aus Rottenburg einmal heruntergeladen und angesehen. Tatsächlich enthält die App bei den von mir gecheckten 2, 3 Sonntagen genau die Liedvorschläge dieser Handreichungen. Wenn die Broschüren automatisch in die App überführt worden sein sollten, ist das erst einmal tatsächlich heikel. Andererseits werden in den Broschüren weder Autoren, noch Verlag genannt. Es heißt nur "Herausgegeben vom Amt für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart - Leitung: Walter Hirt, DMD". Das Werk wird auch nicht explizit unter eine Lizenz gestellt (Copyright, CC-Lizenz).
Eine Voraussetzung für den automatischen Urheberschutz wäre: "Es muss sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. Daher muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen. Außerdem müssen in dem Werk persönliche Züge desjenigen zum Ausdruck kommen, der dieses Werk erschaffen hat." Auch wenn dies hier nicht der Fall sein dürfte, würde ich sicherheitshalber die Genehmigung des Amts für Kirchenmusik Rottenburg einholen. Da die App kosten- und werbefrei angeboten wird, wird das vermutlich kein Problem sein. "Sicherheitshalber" nicht, weil vom Amt für Kirchenmusik Rottenburg etwas drohen könnte, sondern weil Abmahnanwälte für den Hinweis auf mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht schon Geld eintreiben können, selbst wenn der Rechteinhaber nichts dagegen hätte. Ein Kollege musste da schon vor 15/20 Jahren wegen eines Handouts zu einem Vortrag ziemlich bluten. Leider schläft da unsere Gesetzgebung seit Jahrzehnten und legt diesen Anwaltskanzleien nicht das Handwerk.
Ein weiterer Punkt: Das Urheberrecht fordert eine gewisse Gestaltungshöhe. "Das bedeutet, dass die Schöpfungsleistung über ein nur geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung hinausgehen muss. Einfache Alltagserzeugnisse sind daher nicht schutzfähig. Hierzu zählen solche Werke, die auf reinen handwerklichen Fähigkeiten beruhen." Hier gibt es etwa ein in meinen Augen völlig unverständliches Urteil, dass eine Tabelle, die das Ergebnis langwieriger, kostspieliger wissenschaftlicher Forschung darstellt, keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil eine Tabelle nur ein einfaches Alltagerzeugnis sei.
Die meisten werden der Meinung sein, dass eher selten was passieren wird. Ich hätte als APP-Hersteller allerdings immer ein unwohles Gefühl, mir eine Abmahnung um die 1000 EUR einhandeln zu können. Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen, weil ich kein Rechtsexperte bin. Ich bin der Meinung, lieber kein Risiko eingehen.