Spielt ihr eigentlich die Bundeshymne im Rahmen der Messe? Ich weiß, die ist bei uns im Gl, aber ich find, die passt einfach nicht in einen Gottesdienst. Dieses Jahr zumindest steht sie auch nicht im Liedplan von der Edw und auch nicht von der Diözese Linz.
Wie seht ihr das?
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Man kann die österreichische Bundeshymne zu besonderen Gelegenheiten wie z.b. dem Nationalfeiertag spielen (bzw. singen). Es ist kein "Muss", aber es wäre nicht unangemessen. Wenn sie es immerhin bis ins GL geschafft hat, dann hat offenbar irgendeine Kommission entschieden, dass es nicht verkehrt ist, sie zu besonderen Gelegenheiten wie eben dem Nationalfeiertag zu spielen.
Was hat man als Organist schon alles (eher unfreiwillig) gespielt, was nicht wirklich in einen Gottesdienst passt ? Man denke nur an diverse Hochzeitswünsche von Bryan Adams bis Silbermond, die man nur gespielt hat, weil man man eben nicht das Herz hatte, einem Brautpaar "nein" zu sagen, aber ob man das "sollte", ist natürlich eine andere Frage. Ich finde, sowas passt noch viel weniger in die Kirche und doch ist es heutzutage schon fast "salonfähig".
Da spiele ich doch vergleichsweise viel lieber die Bundeshymne, ich finde, es ist eine sehr schöne, feierliche Melodie und der Kropfreiter-Satz im alten Diözesanhangs-Orgelbuch ist meiner Meinung nach auch sehr gelungen. Ich gebe zu, dass ich sie gern spiele, auch wenn sie natürlich kein Choral ist.
Ich habe sie für den 26.10. als Danklied auf meinen Liedplan gesetzt, aber ich sage nicht, dass das allgemein "so gehört", das muss jeder, der Liedpläne schreibt, für sich selbst entscheiden.
Ich stelle mir gerade vor wenn man hier am Sonntag die Nationalhymne spielt, ein paar schräge Blicke würde man wohl in Deutschland bekommen. Aber in änderten Ländern ist es ja durchaus üblich. In den USA z.B. darf gefühlt die national anthem nicht fehlen…
Aus dem Wikipedia-Artikel "Österreichische Bundeshymne" scheint mir aber hervorzugehen, dass die Melodie des Bundesliedes eben gerade nicht von Mozart stammt, wie früher geglaubt, sondern von Johann Baptist Holzer oder Paul Wranitzky!
Das ist wie mit der "epidemischen" d-Moll-Toccata, es ist eben nicht eindeutig geklärt, aber solange nichts Gegenteiliges eindeutig bewiesen ist, bleibt es eben Bach bzw. Mozart, wenn auch mit einem kleinen Fragezeichen. Was heißt schon "es wird bezweifelt" und vor allem, was beweist es denn konkret ? (Eigentlich nur, dass ein paar "Experten" wieder mal etwas gefunden haben, worüber sie diskutieren bzw. streiten können.)
Im GL-Österreich-Teil steht bei GL 977 (Land der Berge) "M: Johann Baptist Holzer (1753-1818) / Wolfgang Amadeus Mozart (1756-1791)", als ob sie es gemeinsam komponiert hätten. Also konnten sich nicht mal diese Experten eindeutig für einen Komponisten entscheiden.
Wenn mir ein Musikstück gefällt, dann ist es mir eigentlich ziemlich egal, wer es komponiert hat und ob die Urheberschaft eindeutig hieb- und stichfest bewiesen ist, bin (Hobby-)Musiker und kein Jurist !
Naja, wenn ich das richtig lese, war der 1792 herausgegebenen Freimaurerkantate von Mozart in einem Teil der Auflage das "Kettenlied" mit der jetzigen Bundeshymnen-Melodie beigebunden, ohne Nennung von Mozart als Autor dieses nicht zur Kantate gehörenden Liedes. Das ist als Beleg der angenommenen Autorschaft Mozarts wirklich sehr wenig, normalerweise würde man dann sagen "Urheber anonym"! Und irgendwie wirkt die Melodie auf mich auch nicht so richtig "mozartisch".