Hab gelesen, er verliert seinen Standort?! Jetzt hab ich erst unlängst Gutscheine gekauft - extra jene, die nicht online funktionieren (a)weil der Beschenkte gerne vor Ort schmökert und b) weil der ausgedruckte A4 Zettel mit QR- Code einfach hässlich ausgesehen hätte als Geschenk.)
Jetzt hamma den Salat und ich muss da schnell nachfragen, damit nichts verfällt.... Bin schon etwas sauer, dass ich nicht drauf hingewiesen wurde, aber vielleicht wusste sie noch nichts davon oder durfte nichts sagen....??
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Zitat von Spiritus boni im Beitrag #1Hab gelesen, er verliert seinen Standort?! Jetzt hab ich erst unlängst Gutscheine gekauft - extra jene, die nicht online funktionieren (a)weil der Beschenkte gerne vor Ort schmökert und b) weil der ausgedruckte A4 Zettel mit QR-Code einfach hässlich ausgesehen hätte als Geschenk.)
Jetzt hamma den Salat und ich muss da schnell nachfragen, damit nichts verfällt.... Bin schon etwas sauer, dass ich nicht drauf hingewiesen wurde, aber vielleicht wusste sie noch nichts davon oder durfte nichts sagen....??
Wenn auf dem Gutschein keine Ablauffrist draufsteht, dann gilt zivilrechtlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren - so es den Doblinger dann noch gibt. So gesehen müsstest Du nichts befürchten. Da stellt sich für mich die Frage, was bedeutet: "Doblinger verliert seinen Standort" konkret: sperrt er demnach "nur" in Wien oder überhaupt zu? Wenn ja, wann?