Für mich einige interessante Fragen zu dieser Ausschreibung eines B-Kirchenmusikers:
Die Ausschreibung umfasst 39 Wochenstunden, sodass sich diese Ausschreibung an einen hauptberuflichen Kirchenmusiker richtet.
In Österreich werden C-Musiker und B-Musiker jeweils als "nebenamtliche" Kirchenmusiker an Diözesankonservatorien ausgebildet. Ist daher die österreichische B-Kirchenmusiker-Ausbildung mit den in Deutschland B-Kirchenmusikern vergleichbar oder deswegen eher nicht?
Warum wird hier kein A-Kirchenmusiker ausgeschrieben? Oder richtet sich diese Ausschreibung nach österreichischer Diktion zumindest an einen A1-Musiker, der zumindest den 1. Studienabschnitt aus Kirchenmusik an einer Musikuni absolviert hat?
Wie würde man allenfalls mit einer österreichischen B-Kirchenmusikerdiplom (nebenamtlich) in Deutschland als Kirchenmusiker eingestuft?
Grüß Gott aus München! Ich bin der Pfarrer der ausschreibenden Gemeinde und versuche gerne zu antworten. In Deutschland haben A-Musiker ein Universitätsstudium absolviert, B-Musiker ein Fachholschulstudium (u.a. in Regenburg), C- und D-Musiker haben jeweils Ausbildungskurse belegt. Die ausgeschriebene Stelle ist eine Vollzeitstelle und damit auch natürlich hauptberuflich. A-Stellen sind in Deutschland in "normalen Pfarreien" kaum vorhanden; nur an an Kirchen mit besonderer Bedeutung. Wenn das österreichische Kirchenmusikdiplom dem Bachelor / Master gleichgestellt ist, sollte es leicht möglich sein. Beste Wünsche - Stefan M. Huppertz