Zitat von Spiritus boni im Beitrag #18@Axel und hintersatz: Ich fang immer umgekehrt an, meist mit Gedeckt 8'oder Bordun8', und ergänze dann. 🤔.
Danke für eure Tipps, ich freu mich schon riesig🙃!
Hätte ich erstmal auch gemacht. Die Idee des tutti kam ja von hintersatz.
Ich sehe neben dem Einsatz eines Plenums, das man ja durch die beiden Mixturen differenzieren kann (oder mit/ohne Koppel, mit oder ohne 1' usw.), für Toccaten und Präludien die Stärke des Instruments in verschiedenen Grundstimmenmischungen. Das kann man ja schön mit einer Reihe von Versetteln oder einer Aria mit Variationen ausprobieren. Z.B. die 8' jeweils einzeln oder einer davon mit Flöte 4' oder ein 4' alleine.
Ich mags eigentlich, recht vorsichtig zu registrieren. Wär halt interessant, wie dort üblicherweise registriert wird. Man kann dann leicht in die eine oder andere Richtung übers Ziel schießen, von "De traut se net" bis zu laut...
Daheim hätte ich (wenns da wären) 4 Setzerkombinationen: für Ein- und Auszug, Für Intonationen Für Liedbegleitung Für Kommunion bzw. Kantorenbegleitung
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Zitat von Axel im Beitrag #20Historisch habe ich schon erwähnt, ein tutti gibt es erst ab ca. 1800. Keine historische Registrieranweisung kennt so etwas. Da muss die Flöte gar nicht grob verstimmt sein, um den Klang wie Du so schön sagst "fett", mulmig und waberig zu machen. Schöner wird es dadurch selten, wenn man genau hinhört.
Zum historischen Argument: Registrieranweisungen sind für mich höchstens dann bindend, wenn sie vom Komponisten persönlich stammen. Alles andere ist für mich eine fremde Zutat. Ich sehe Registrieranweisungen eher als Vorschläge und Empfehlungen, nicht als eiserne Gesetze. Das Einzige, was mich wirklich interessiert, ist das klangliche Ergebnis. Und wer sagt eigentlich, dass man auf einer 1750 erbauten Orgel nicht auch Stücke von J. H. Knecht und Ähnliches spielen kann ?
Zum klanglichen Argument: Du nennst es "mulmig und waberig", ich nenne es "voll und satt", beides ist okay, weil eben Geschmacksache.
Die Gemeindebegleitung würde ich von der Stärke des Gemeindegesanges abhängig machen, aber grundsätzlich nicht zu schwach registrieren. Eine deutliche Orgelbegleitung animiert zu kräftigerem Gesang. Eine Binsenweisheit ist sicher auch der Grundsatz, die Lieder unterschiedlich zu begleiten. Zum Gloria solls anders klingen als zum Agnus Dei. Ich wünsche viel Erfolg.
Zitat von Axel im Beitrag #20Historisch habe ich schon erwähnt, ein tutti gibt es erst ab ca. 1800. Keine historische Registrieranweisung kennt so etwas. Da muss die Flöte gar nicht grob verstimmt sein, um den Klang wie Du so schön sagst "fett", mulmig und waberig zu machen. Schöner wird es dadurch selten, wenn man genau hinhört.
Zum historischen Argument: Registrieranweisungen sind für mich höchstens dann bindend, wenn sie vom Komponisten persönlich stammen. Alles andere ist für mich eine fremde Zutat. Ich sehe Registrieranweisungen eher als Vorschläge und Empfehlungen, nicht als eiserne Gesetze. Das Einzige, was mich wirklich interessiert, ist das klangliche Ergebnis. Und wer sagt eigentlich, dass man auf einer 1750 erbauten Orgel nicht auch Stücke von J. H. Knecht und Ähnliches spielen kann ?
Zum klanglichen Argument: Du nennst es "mulmig und waberig", ich nenne es "voll und satt", beides ist okay, weil eben Geschmacksache.
Man wird von den wenigsten Komponisten etwas finden. Grundsätzlich halte ich es für sehr sinnvoll, zu schauen, was es an Konventionen zu einer bestimmten Zeit gab. Das heißt natürlich auch, dass man letztlich den eigenen Geschmack an guten Beispielen schult. Selbstverständlich ist das Ergebnis entscheidenend. Wenn man sich aber z.B. Registrierungen für Bachs Orgelwerke aus dem 19. oder 20. Jh. anschaut, hat sich eben der Geschmack sehr gewandelt. Ein wie auch immer geartetes Ergebnis bringt es immer. Die Frage ist einfach, wo will ich hin mit meinem interpretatorischen Ansatz? Na klar, Knecht ist keine schlechte Wahl. Ich glaube allerdings, das Problem dürfte eher in der Intonation der Orgel als in der Musik liegen. Wenn ein Instrument nicht auf die Addition von Grundstimmen ausgelegt ist, dann wird das auch nicht gut klappen.
Zitat von Spiritus boni im Beitrag #22Ich mags eigentlich, recht vorsichtig zu registrieren. Wär halt interessant, wie dort üblicherweise registriert wird. Man kann dann leicht in die eine oder andere Richtung übers Ziel schießen, von "De traut se net" bis zu laut...
Daheim hätte ich (wenns da wären) 4 Setzerkombinationen: für Ein- und Auszug, Für Intonationen Für Liedbegleitung Für Kommunion bzw. Kantorenbegleitung
Da wäre ich aber sehr dafür, jede Intonation und möglichst jede Strophe anders zu registrieren. Ich bemühe mich immer, keine zwei ähnlichen Intonationen in einer Messe zu haben.
Man sollte bei der Musikauswahl auch bedenken, dass diese Orgel - der damaligen Norm in der österreichischen Orgellandschaft entsprechend - eine kurze Oktav in Manualen und Pedal hat.
( Bin mir jetzt ncht sicher, ob ich an anderer Stelle bereits die Dispo aufgeschrieben habe und evtl auf die damals unbenutzte Octav 1' und Octav 2' vergessen habe. Diese hier ist jedenfalls vollständeg..
@ Roman Eben. Meine Dienstorgel hat ja auch eine kurze Oktav - sonst würd ich mich nicht drübertrauen.Also... sagen wir: drübertrauen würd ich mich schon. Aber ich hätte nicht "hier" gerufen ;-) Und selbst wenns eine kurze und gebrochene Oktav wäre wie in der Neuklosterkirche in WN würds mich jetzt nicht mehr schrecken.
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~