Ich hatte eigentlich vor, zur heurigen Langen Nacht der Kirchen einen kleinen musikalischen Gruß (ein kurzes Video via facebookseite der Pfarre) aus der abendlichen Kirche zu schicken.
Eigentlich.
Aber wie ist das nun rechtlich? Bei Konzerten kümmert sich immer der stv. Vors. um die AKM.
Was ist, wenn ich über das Thema nur improvisiere, es nicht von Noten spiele? Darf ich das? Müsste ich das wo melden? Wegen einer 1.20 Min.?!?
Es soll eigentlich nur eine kleine Überraschung werden - ich hab keine Lust, mir damit irgendwelche Troubles einzufangen...
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
So viel ich weiß, gibt es da eine ganz einfache Regel:
Ist der Komponist seit mindestens 70 Jahren tot, verfällt das Urheberrecht, dann kann man mit der Musik alles machen, was man will: Aufführen, interpretieren, vervielfältigen, nachsetzen und selbstgesetzte Noten verkaufen, bearbeiten, neu arrangieren, Transkriptionen schreiben, Ausschnitte daraus in eigene Werke integrieren, Musik in Videos oder Filmen verwenden ... fällt euch noch was ein ?
Ist der Komponist noch keine 70 Jahre tot, dann muss man (sogar für die bloße Aufführung) entweder die Rechte kaufen oder zumindest eine Lizenz einholen, dass man irgendwas von den oben genannten Dingen damit machen darf.
Das Urheberrecht gilt - wenn ich mich nicht irre - nicht nur für Kompositionen, sondern auch für Interpretationen.
Andererseits: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ich mir z.b. die unzähligen YT-Videos mit Musik von lebenden oder noch keine 70 Jahre toten Komponisten und Interpreten anschaue, möchte ich doch sehr bezweifeln, dass die Uploader alle im Besitz der Rechte bzw. gültiger Lizenzen sind ! Ich habe auch schon bei Klassenabenden meiner Kirchenmusikschule Planyavsky, Hindemith und ähnliches gehört und bezweifle sehr, dass die Komponisten bzw. deren Rechteinhaber dafür bezahlt oder auch nur um Erlaubnis gefragt wurden. Aber ich denke, theorethisch könnten die alle bestraft werden.
Das Stück, das ich meine, erkennt man quasi am ersten Takt.
Aber andererseits gibt's zb innerhalb der volkstümlichen Musik (nein, sowas meine ich jetzt nicht, ist nur ein Beispiel) genug Stücke, die mit einem ähnlichen oder fast gleichen Auftakt beginnen. Also zumindest ich denk mir manchmal, da hat jetzt einer beim anderen abgekupfert.
Wenn ich dann anders weiterspielen würde?? Wäre ich dann auch haftbar?
Manche Organisten spielen immer wieder gerne "Phantasien", also Improvisationen über verschiedene Stücke, auch über das jetzt (noch) nicht genannte eines lebenden Zeitgenossen - umgehen sie damit diese rechtl. Situation?
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Gibt's da aber nicht noch einen rechtlichen Unterschied, ob ich damit etwas verdiene (also Konzert mit Kartenverkauf) - oder ob es quasi eine "finanzielle Defizit- Geschichte" einfach zum Spass ist?
Na, zur Not hab ich schon was anderes Passendes gefunden von jemandem, der lang genug tot ist.....
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Habe als Kommentar eines C-Organisten unter einem yt - Video den Kommentar gefunden, dass "an der Orgel alles erlaubt sei - sofern keine Noten aufgeschlagen sind" .
Dh., wenn ich ein paar Takte etwas auswendig spiele, vielleicht eine Überleitung zu einem anderen Stück mache und dann dieses wiederum auswendig anspiele, quasi als Minipotpurrie - dann wäre ich also urheberrechtlich auf der sicheren Seite?!?
Es gibt nichts in der Welt, das so wertvoll wäre, wie der Herzensfrieden. ~Franz v. Sales~
Ich bin nicht sicher, ob das so zutrifft....Wenn ich daran denke, dass das Urheberrecht ja auch in der U-Musik gilt, dann kommen mir Zweifel auf. Da spielt oder singt praktisch niemand nach Noten, trotzdem hört man immer wieder von Urheberrechtsverletzungs-Klagen.....
Ist zwar nicht mehr so aktuell das Thema, aber ich glaube mit einfach auswendig spielen kann man das Urheberrecht nicht umgehen. Ich weiß es aber nicht sicher würde mich auch interessieren wir man das am besten löst...