Wir singen 363, aber auf die Melodie von 375. Und "Sonne der Gerechtigkeit" 1,3,6
Bei uns (Erzbistum Freiburg) ebenso; das Hochfest Verklärung Christi verdrängt liturgiekalendarisch die Sonntagstexte. Statt der etwas sperrigen Melodie 363 nehme ich die Melodie nach 375. Mit dieser Melodie wird auch das Lied am 2. Fastensonntag eingesetzt, in dessen Verlauf der Bericht von der Verklärung Christi am Berg Tabor das Evangelium bestimmt - in allen drei Lesejahren. Aber es lohnt sich m. E. nicht, das nur zweimal im Jahr gesungene Lied extra einzuüben, da die mehr hymnisch gestimmte Melodie nach 375 zur Verfügung steht.
Ich bitte den Zelebranten, das nach den Fürbitten kurz anzusagen. Ansonsten genügt der Liedanzeiger mit GL 363 und einem vollständigen Vorspiel der Melodie. Das erkennt dann die Gemeinde auch ohne Ansage.
Ich habe es heute einfach ohne Ansage mit der alternativen Melodie gespielt. Allerdings mit klar erkennbarem Vorspiel. Die Aufnahme der neuen Melodie hat vermutlich mit der GEMA zu tun. Ich würde sie schon aus persönlichen Gründen nicht spielen. Der Gemeinde war es schnuppe, vermutlich hat es nicht mal jemand gemerkt, dass es anders da steht.
Zitat von Romanus im Beitrag #1Feiert man am kommenden Wochenende nun den 18. So. i. JK oder das Fest der Verklärung des Herrn oder gar beides ?
Zitat von Harmonist im Beitrag #11Bei uns (Erzbistum Freiburg) ebenso; das Hochfest Verklärung Christi verdrängt liturgiekalendarisch die Sonntagstexte.
Das Fest (kein Hochfest!) "Verklärung des Herrn" gehört in der (gesamten) römsch-katholischen Welt nach 1970 zu den sogenannten "Festen des Herrn" (=Herrenfeste). Es steht in der liturgischen Rangordnung (eine Stufe) über den "Sonntagen des Jahreskreises" und verdrängt diese somit. Da es sich "nur" um ein Fest und nicht um ein Hochfest handelt, ist in der Liturgie des Tages eigentlich kein Credo vorgesehen. Da "Verklärung des Herrn" in diesem Jahr aber an einem Sonntag gefeiert wurde, traf wegen des Sonntages dennoch ein Credo (War in grauer, grauer Vorzeit alles Prüfungsstoff der D- und C-Prüfung . . .).
Zu GL 363: Selbstverständlich singen wir wegen des Textes dieses Lied, zur Not auf die alternative Melodie GL 375. Es tut einer Gemeinde (den Organisten, Liturgen, Menschen) sicher gut, das eigene Liedrepertoire - und damit den geistigen Horizont - ständig zu erweitern (q.e.d.) . . . Und als Organist kann man seiner Gemeinde das Leben in solch einem Fall durch eine Liedbegleitung im "obligaten Liedsatz" (Mit etwas Übung geht das auch aus einem Satzbuch heraus . . .) mit entsprechend geeigneter Registrierung sehr erleichtern (Das setzt allerdings ein mindestens zwei-manualiges Instrument, oder aber geteilte Schleifen voraus.) . . .
Ehrliche Antwort? Ich habe vielleicht etwas persönliche Gründe, gerade diese Melodie nicht zu singen. Das ist die eine Sache, aber das mit dem Liedrepertoire hat eben noch eine andere Seite. In der Messe waren vielleicht 15 Leute. Man mag es traurig finden, aber es gibt einfach keinen Stamm mehr, der sich da jeden Sonntag trifft und mit dem man wirklich zielgerichtet das Repertoire erweitern kann, so nett das auch wäre. Dazu kommt, dass man das eben auch nur an diesem einen Sonntag bzw. Fest singen kann. Warum man ein Gesangbuch so konzipiert, man aber gleichzeitig einen Mangel an Agnüssen oder Fastenliedern hat, kann eigentlich nur mit finanziellen Gründen erklärt werden. Also wie soll sich so ein Lied unter solchen Bedingungen etablieren?
Zitat von Axel im Beitrag #14Ich habe es heute einfach ohne Ansage mit der alternativen Melodie gespielt. Allerdings mit klar erkennbarem Vorspiel. Die Aufnahme der neuen Melodie hat vermutlich mit der GEMA zu tun. Ich würde sie schon aus persönlichen Gründen nicht spielen. Der Gemeinde war es schnuppe, vermutlich hat es nicht mal jemand gemerkt, dass es anders da steht.
Ich revidiere: ein Bass aus meinem Chor hat es gemerkt.