Ich habe am kommenden Sonntag-Abend ausnahmsweise einen Vertretungsdienst in einer "fremden" Kirche mit eigenem Liedplan und habe dort zum Einzug das Lied GL 148 (Komm her, freu dich, tritt ein) zu spielen, das in meiner Pfarre nicht zum gängigen Repertoire zählt. Natürlich habe ich schon darüber nachgedacht, woher ich ein möglichst schönes Einzugs-Präludium dafür nehme. Nachdem ich in den unendlichen Weiten und Welten des Cyberspace nichts finden konnte, was mich wirklich überzeugt, neige ich jetzt dazu, selbst etwas zu komponieren und da stellt sich natürlich bei moderneren Liedern immer die lästige, urheberrechtliche Frage.
Das alte und das neue GL geben darüber sehr unterschiedliche Auskünfte:
Zitat altes GL: T, M und S: Charles Heap (1970) nach einem amerikanischen Lied
Dazu ist aber zu sagen: Charles Swinnerton Heap lebte von 1847-1900, was nicht gut mit der Jahreszahl 1970 zusammenpasst.
Zitat neues GL: T u. M: Helmut Hucke (1971) nach einem amerikanischen Lied
Bei diesem Komponisten sind sich Wikipedia und Discogs höchst uneinig, was sein Sterbejahr betrifft, aber egal, wenn ich ihn als den Urheber betrachte, dauert es noch mindestens bis 2073, bis die Melodie rechtfrei wird und ich fürchte, so lange kann ich nicht warten.
Nichtsdestoweniger haben sich bei Musicalion immerhin bereits 3 Komponisten /Arrangeure an diesem Lied versucht, die entweder Charles Swinnerton Heap oder sich selbst als Komponisten angeben, anscheinend bisher ohne rechtliche Konsequenzen, denn sonst wären diese 3 Bearbeitungen des Liedes nicht mehr online.
Da soll sich einer auskennen ! 🤔
Natürlich werde ich (vorerst nur zum eigenem Gebrauch) ein kleines Präludium dazu schreiben, aber ob ich das dann auch veröffentlichen darf ? Was meint ihr ?
Ich frage mich immer, wie Dieter Blum das macht: Er hat ja auch zu den modernen GL-Liedern Bearbeitungen veröffentlicht, theorethisch müsste er oder sein Verleger für jedes einzelne Lied eine Genehmigung einholen bzw. erkaufen. Ich will mir diesen Aufwand eigentlich nicht antun und mein Verleger hat bestimmt auch was Besseres zu tun. Ich habe ihn übrigens schon vor Jahren gebeten, für meine Orgeltranskriptionen zur Ouvertüre zum "Phantom der Oper" und The Rose Genehmigungen einzuholen und habe bis jetzt noch keine Erfolgsmeldung gehört oder gelesen.
das Durcheinander zu diesem Lied konnte ich klären. Lt. dem Standardwerk zu den Liedern des Gotteslob (Kath. Bibelwerk Stuttgart), in dem Elke Liebig den Artikel zu GL 148 beigesteuert hat, ist "Charles Heap" ein von Helmut Hucke benutztes Pseudonym. Hat also nichts mit dem Komponisten Charles Swinnerton Heap zu tun. Text und Musik stammen von Helmut Hucke; erstmals im "Neuen Psalmenbuch" 1971 veröffentlicht, wohl gedacht als Eröffnungsruf zum Gottesdienst in Verbindung mit einem Psalm. Es geriet dann als Lied unter Nr. 519 in das Gotteslob 1975. Hucke schrieb dazu Näheres in einem Aufsatz in "Musk und Altar" 22, 1979 S. 61-73. Besprochen ist das Lied ausführlich im Werbuch zum (früheren) Gotteslob Bd. V, S. 91ff.
Da Hucke erst 2003 gestorben ist, müsstest Du (bei korrektem Handeln) noch lange warten. Die Rechte liegen beim Christophorus-Verlag Freiburg, dessen musikalische Editionen durch den Herder-Varlag übernommen wurden. Dort könntest Du nach einer Bearbeitungserlaubnis fragen, Chancen schätze ich nicht schlecht ein.
Das Lied ist m.E. ein gelungener Beitrag zum neuen geistlichen Liedgut, es wird bei uns gerne gesungen.
Ich hatte mal telefonisch Kontakt mit Dieter Blum, der sich sehr kooperativ zeigte. Leider ist seine Neuauflage bei Stretta geplatzt wie ich hörte. Die Kontaktdaten könnte ich Dir per PM mailen.
Zitat von Harmonist im Beitrag #2Ich hatte mal telefonisch Kontakt mit Dieter Blum, der sich sehr kooperativ zeigte. Die Kontaktdaten könnte ich Dir per PM mailen.
Soso, Phantom der Opet....Herr Webber wird sich nicht melden. Man mehrt nur seinen Ruhm, wenn man da etwas bearbeitet und aufführt. Würde man eine Bearbeitungsgenehmigung bekommen, wäre man Bearbeiter und bekäme entsprechend Tantiemen. Der Urheber, Herr Webber und Co., bekäme entsprechend weniger! Und darauf lässt sich logischerweise niemand ein. Meine eigenen Bearbeitungen sind darum auch nur nützlich, wenn man die mal für eine Kasualie braucht. Und kontrollieren kann das zum Glück (noch) eh keiner.