Wie ist es aber mit Lizenzen und Rechten? Daß man Noten kostenlos bekommen kann, heißt ja noch nicht, daß auch die Aufführung oder das Hochladen von Aufnahmen auf YouTube erlaubt wäre. Ich 'durfte' schon im Falle von 40 Jahre alte Heimorgelnoten Lizenzgebühren zahlen, um die Aufnahmen auf meine Web-Seiten zu stellen. (Es war aber nicht so, daß ich etwas veröffentlicht und dann irgendwelche Anwaltsschreiben bekommen hätte, sondern ich habe vorab beim Verlag angefragt, weil ich in solchen Dingen keinen Fehler machen möchte.)
Zitat von emsig im Beitrag #14Wie ist es aber mit Lizenzen und Rechten? Daß man Noten kostenlos bekommen kann, heißt ja noch nicht, daß auch die Aufführung oder das Hochladen von Aufnahmen auf YouTube erlaubt wäre.
Hallo Markus
Ich für mich habe auf diesem Gebiet tatsächlich wenig Sachverstand und denke dabei nicht nur an die Noten als solche (die ich kaufe), sondern auch an die rechtliche Seite bei den Samplesets, die ebenfalls kaufe oder dafür spende: soweit ich weiss, gibt es wohl einige Anbieter, die das Hochladen von Videos, die mit ihren Sets erstellt wurden, verbieten. Habe ich das richtig in Erinnerung, dass dies so ist - und wenn ja: gibt es einen Unterschied, ob man bei YouTube als Filmchen oder beispielsweise bei Contrebombarde als Soundfile veröffentlicht?
Ja, solche Samplesets gibt es wohl tatsächlich. Ich würde so was aber nicht kaufen, und ich würde auch keine App bauen, die so ein Set verwendet. Ich kann und will doch den Anwendern nicht vorschreiben, was sie mit einem Programm machen. Ich finde so etwas absurd und weltfremd.
Zitat von emsig im Beitrag #1Wie ist es aber mit Lizenzen und Rechten? Daß man Noten kostenlos bekommen kann, heißt ja noch nicht, daß auch die Aufführung oder das Hochladen von Aufnahmen auf YouTube erlaubt wäre. Ich 'durfte' schon im Falle von 40 Jahre alte Heimorgelnoten Lizenzgebühren zahlen, um die Aufnahmen auf meine Web-Seiten zu stellen.
Seht ihr, das ist auch einer der Gründe, warum ich in meinen Videos kaum was Zeitgenössisches spiele und wenn, dann nur Eigenkompositionen. Bei Noten halte ich mich eisern an die Regel: Ist der Komponist (oder Arrangeur) bereits seit 70 Jahren oder länger verstorben, darf ich mit seinem Werk alles machen: Aufführen, Nachsetzen, neu bearbeiten/transkribieren/arrangieren...
Zitat von Ebi im Beitrag #2Ich denke dabei nicht nur an die Noten als solche (die ich kaufe), sondern auch an die rechtliche Seite bei den Samplesets, die ebenfalls kaufe oder dafür spende: soweit ich weiss, gibt es wohl einige Anbieter, die das Hochladen von Videos, die mit ihren Sets erstellt wurden, verbieten.
Das Problem habe ich mit meiner Physis-Orgel nicht, denn ich verwende ausschließlich meine selbst-erstellten Intonations-Styles. 😎
Zitat von Romanus im Beitrag #4Seht ihr, das ist auch einer der Gründe, warum ich in meinen Videos kaum was Zeitgenössisches spiele und wenn, dann nur Eigenkompositionen. Bei Noten halte ich mich eisern an die Regel: Ist der Komponist (oder Arrangeur) bereits seit 70 Jahren oder länger verstorben, darf ich mit seinem Werk alles machen: Aufführen, Nachsetzen, neu bearbeiten/transkribieren/arrangieren...
So halte ich es auch. Selbst wo ich gute gedruckte Ausgaben habe, spiele ich für YouTube sicherheitshalber lieber von neu gesetzten PDFs aus der IMSLP. Es könnte ja in den gekauften Noten irgendwas irgendwie bearbeitet worden sein. So spiele ich dann eben hauptsächlich 'altes Zeug'. Was eigentlich schade ist, denn die Welt und die Musik sind seit Bach ja nicht stehengeblieben.
Es gibt aber in der IMSLP auch freie neuere Stücke, teils sehr nette Sachen, die auch mit meinem bescheidenen Können gut spielbar sind. Beispiele:
Diese Stücke stehen ausdrücklich unter einer Creative-Commons-Lizenz und wurden von den Komponisten selbst auf IMSLP gebracht. Sollte es das mal in schöner gedruckter Form geben, werde ich mit dem Kauf nicht zögern, wenn nur gesichert ist, daß es keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufführungsmöglichkeiten gibt.
In einem Fall, wo es um ein Stück von Scarlatti ging, das eben (möglicherweise) eine Bearbeitung oder ein Satz war, die noch nicht 70 Jahre alt waren, habe ich vor einigen Jahren mal bei der GEMA angefragt. Ich hätte dann in meine Web-Seite Zählpixel einbauen und Lizenzkosten gemäß der Aufrufzahlen entrichten sollen. Bei den zu erwartenden Aufrufzahlen wären die Kosten gering gewesen, aber das ganze war mir viel zu blöd und auch etwas unsicher. Was wäre, wenn die Seite aus welchen Gründen auch immer millionenfach abgerufen würde? Nee danke, so wichtig war mir die Sache nicht.
Zitat von Spiritus boni im Beitrag #5Hatten wir schon im Thread Urheberrecht begonnen😉
Naja, damals ging es ja speziell um ein privates Orgel-Video von dir, das ist nun der allgemeine Thread für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Musik. Aber hier ist zur Vollständigkeit auch der Link zu deinem Thread: Urheberrecht
Das ist ein sehr schönes Stück, offensichtlich von frühbarocken Vorbildern inspiriert, wenn auch nicht im strengen Satz geschrieben und wieder einmal ein Beispiel, wie gut "verbotene" Parallelen klingen können !
Noch einmal zur Ursprungsthematik: wenn ich ein Stück bei YouTube beispielsweise veröffentlichen würde von einem bestimmten Sampleset-Anbieter, ohne dieses zu nennen, kann man dann trotzdem herausfinden (beweisbar, wohlgemerkt), um welches Set es sich handelt? Dass die Kenner so etwas heraushören, ist eine zweite Frage, um die es mir hier nicht geht, sondern ob man als Anbieter in den Samples so etwas wie eine Signatur versteckt hat?
Ich hätte da eine neue rechtliche Frage: Dass man eigene Bearbeitungen zeitgenössischer Kompositionen (d.h., der Komponist ist noch keine 70 Jahre tot oder lebt sogar noch) nicht so einfach veröffentlichen darf, da sind wir uns ja wohl alle einig.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man solche Bearbeitungen (z.b. eigene Vorspiele und Begleitsätze zu Kehrversen aus dem GL) gratis an andere Organisten weitergibt ? Nachdem ich im Rahmen meiner Organistentätigkeit auch regelmäßig KantorInnen begleite, habe ich zu vielen dieser Kehrverse eigene Bearbeitungen (Vorspiele und Begleitsätze) geschrieben, die ich zwar selbst in meinen Gottesdiensten spiele, aber natürlich (ohne ausdrückliche Lizenz des Rechteinhabers) nicht veröffentlichen und schon gar nicht verkaufen darf.
Nur mal rein hypothetisch (keine Angst, der Fall ist wirklich nur frei erfunden !), gesetzt den Fall, ich schicke einem Organistenkollegen auf dessen Bitte gratis ein Vorspiel samt Begleitsatz zu einem GL-Psalm per Email, der Kollege nimmt es zwar "dankbar" an, ist aber ein besonders gemeiner Intrigant und meldet das bei dem Verlag, der die Rechte an der Melodie hat. Könnte mir das dann rechtlich irgendwie zum Verhängnis werden ?