Da kennen einige Händler nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie: Gewährleistung bezieht sich immer auf eine zugesicherte Eigenschaft beim Übergang vom Verkäufer auf den Käufer oder eine Beschädigung durch eine falsche Bedienung des Käufers auf Grund einer fehlerhaften Bedienungsanleitung. Gewährleistung hat nichts mit einer Garantie zu tun.
Zitat von RainerL im Beitrag #21Da kennen einige Händler nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie: Gewährleistung bezieht sich immer auf eine zugesicherte Eigenschaft beim Übergang vom Verkäufer auf den Käufer oder eine Beschädigung durch eine falsche Bedienung des Käufers auf Grund einer fehlerhaften Bedienungsanleitung. Gewährleistung hat nichts mit einer Garantie zu tun.
Genauso ist es: Gewährleistung = grundsätzlich Haftung für einen ev. verborgenen Mangel der gekauften Ware; Garantie = Einstehen für einen bestimmten Erfolg zB Fehlerfreiheit für zB die nächsten 3 Jahre
GEWÄHRLEISTUNG setzt demnach ein mangelhaftes Produkt voraus, dessen Mangel verborgen bzw. nicht sofort erkennbar war. Gewährleistung gilt stets und muss auch nicht gesondert vertraglich vereinbart werden.
GARANTIE ist eine zusätzliche Vereinbarung beim Kauf, wo der Käufer einen bestimmten Erfolg zB 3 Jahre haltbar dem Kunden garantiert. Sollte das Produkt diese 3 Jahre nicht fehlerfrei funktionieren, muss der Händler dieses ersetzen.
Zitat von JJBB1 im Beitrag #22[quote=RainerL|p12920]GARANTIE ist eine zusätzliche Vereinbarung beim Kauf, wo der Käufer einen bestimmten Erfolg zB 3 Jahre haltbar dem Kunden garantiert. Sollte das Produkt diese 3 Jahre nicht fehlerfrei funktionieren, muss der Händler dieses ersetzen.
"Ersetzen" im Sinn von gegen Neuware austauschen wird es der Händler nur bei sog. "offenen Mängeln", also bei einem bereits fehlerhaften Neuprodukt. Wenn die Ware nach ein paar Monaten oder Jahren, aber noch vor Ablauf der Garantie defekt wird, dann muss der Händler dafür sorgen, dass es gratis repariert wird.
Ansonsten bin ich beim Kauf verpflichtet, einen Mangel der Sache im Wege einer Mängelrüge sofort geltend zu machen, damit eine Gewährleistung erfolgen kann.