Zitat von Romanus im Beitrag #7Müsstest Du auch noch vorher um Erlaubnis "bitten" wenn Du eine Aufnahme / YTVideo (mit einem SampleSet erstellt) veröffentlichen willst ?...Wer bitte macht denn sowas ? ...YT ist voll von Aufnahmen, die mit solchen Sets erstellt wurden, ich denke nicht, dass die vielen Hauptwerker, die dort ihre Einspielungen präsentieren, alle jedesmal eine Erlaubnis einholen.
Hallo Roman Hier ein Auszug aus den Lizenzbedingungen von OAM:
§ 2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, .... - das Werk ohne spezielle Genehmigung zur Veröffentlichung von Tonaufnahmen oder zu öffentlichen Darbietungen zu benutzen - OrganArt Library-basierte Instrumente im öffentlichen Raum oder in Kirchen zu installieren
Ich denke, dass der vorletzte Abschnitt hier relevant ist. Die Frage, die sich stellt, lautet: Zählt das Hochladen bei Plattformen wie YouTube oder Contrebombarde als öffentliche Darbietung? Ich weiss es nicht, da ich kein Jurist bin...
Ich würde schon sagen, dass YT öffentlich ist, aber dann werden die "Verstöße" wohl nicht geahndet, schau´ dir doch mal die vielen Einspielungen und Registerpräsentationen mit Ottobeuren-Samplesets auf YT an ! Glaubst du, dass sich die Interpreten und Präsentatoren alle die Mühe gemacht haben, für jedes Sampleset, das sie benutzen, extra eine Genehmigung einzuholen ? Aber wenn das tatsächlich so ist, dann ist das ein Grund mehr für mich, einen Physis-Intonationsstyle "Riepp" zu erstellen und diesen für meine zukünftigen YT-Videos zu benutzen, denn das kann mir wohl niemand verbieten, solange mir niemand beweisen kann, dass ich anhand des Samplesets intoniert habe und das dürfte schwierig zu beweisen sein. 😎
Dann wären aber auch Jörg Glebes Hauskonzerte illegal, sofern er Samplesets von OAM benutzt.
Zitat von Romanus im Beitrag #11... Aber wenn... , dann ist das ein Grund mehr für mich, einen Physis-Intonationsstyle "Riepp" zu erstellen und diesen... zu nutzen, solange mir niemand beweisen kann, dass ich anhand des Samplesets intoniert... 😎
ich glaube das ist juristisch unerheblich
immerhin wäre es ja quasi so als würdest Du einen VanGocht anhand eines (schlechten?) Fotos kopieren...
😎🙈🤷♂️
Zitat von Romanus im Beitrag #11Dann wären aber auch Jörg Glebes Hauskonzerte illegal, sofern er Samplesets von OAM benutzt.
dann (und nur dann ;-) wenn er eben nicht um Erlaubnis gebeten hat...
(und glaube mir, er HAT die Erlaubnis - mehr noch...)
vielleicht könnte mann / Du sogar eine sehr gute Intonation anhand eines YT Videos mit der Register Vorstellung einer Orgel machen...
die gibt es ja zu Hauf und außerdem noch kostenlos 😇
"Das Morgen KApieren nicht das Gestern KOpieren" JvGlatterGötz
Zitat von elias.orgel im Beitrag #12vielleicht könnte mann / Du sogar eine sehr gute Intonation anhand eines YT Videos mit der Register Vorstellung einer Orgel machen...
Dafür müsste man aber jedes Register (auch Mixturen und Aliquoten) einzeln hören können. Gibt es so eine Präsentation von der großen Riepp-Orgel ?
Okay, das ist die kleine Riepp-Orgel, aber wenn schon, denn schon würde ich lieber die große als Vorbild nehmen, die deutlich gravitätischer und "fetter" klingt.
Hallo Ich habe gerade bemerkt, dass die Orgel in Pinerolo im Pedal ein Register Cornet 4" aufweist. Das habe ich bisher noch an keiner Orgel gesehen. Ist das eine italienische Besonderheit?
Ein Register "Cornet" oder auch "Corneth" im Pedalwerk ist eher typisch für Orgeln norddeutscher oder niederländischer Provenienz im 17. Jahrhundert, denen klanglich auch die Orgel im Sampleset Pinerolo nachgebildet ist. Siehe Altenbruch und Lüdingworth (dort als 2' gebaut), Groningen (als 4' und 2' vorhanden), Noordbrook (4'), Noordwolde (4'), Zwolle (2'). Also Standdardregister bei Arp Schnitger.
Zitat von Ebi im Beitrag #9Hier ein Auszug aus den Lizenzbedingungen von OAM:
§ 2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, .... - das Werk ohne spezielle Genehmigung zur Veröffentlichung von Tonaufnahmen oder zu öffentlichen Darbietungen zu benutzen - OrganArt Library-basierte Instrumente im öffentlichen Raum oder in Kirchen zu installieren
Das finde ich ziemlich kleinlich, wenn man bedenkt, dass das Sampleset der Dreifaltigkeitsorgel von Ottobeuren gar nicht mal so billig ist und klangschöne Aufnahmen des Samplesets die beste Werbung sind, die sich AOM wünschen kann. Und wenn jemand bei YT nur schreibt "... an der Dreifaltigkeitsorgel der Basilika Ottobeuren", unterläuft man dann das Radar des Sampleset-Anbieters ? Wenn das Sampleset gut ist, sollte man den Unterschied zum Original anhand einer Aufnahme eigentlich nicht heraushören.
Zitat von Romanus im Beitrag #19Wenn das Sampleset gut ist, sollte man den Unterschied zum Original anhand einer Aufnahme eigentlich nicht heraushören.
ja, das ist so ungefähr das, was uns einige (H)Ersteller gerne glauben lassen wollen...
rein rechnerisch gesehen ist eine (Digitale) Aufnahme eine Datei welche lediglich wiedergegeben wird dafür braucht es aber schon mindestens einen DigitalAnalog-Wandler 😱 einen Verstärker 🤫 einen Schallwandler (Lautsprecher 🙉) ein Ohr (ja, eines würde reichen ☝️) und ein Gehirn... 😇
was mit den Sample Schnipseln in einem "klingt wie original Orgel" Programm an UMrechnungen passiert erspare ich uns jetzt mal...
ob und welche Unterschiede allerdings ein (guter) Hörer wahrnehmen kann ist eine gänzlich andere Geschichte (und soll ein anderes Mal erzählt werden ;-)
"Das Morgen KApieren nicht das Gestern KOpieren" JvGlatterGötz
und auch bei original getreuen digitalen Kopien echter Orgeln nicht alles glauben was der Verkäufer verspricht...